Ein Schädiger haftet nur für den tatsächlich verursachten Schaden
Wird ein unbeschädigtes Bauteil in einem Unfall beschädigt, muss der Schädiger die Instandsetzung oder den Austausch bezahlen, je nachdem wie das Schadensbild im Einzelfall ist. Wird ein bereits beschädigtes Bauteil in einem Unfall erneut getroffen stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist. Denn schließlich hat der Geschädigte bereits beim früheren Unfall Geld von der Versicherung für die Reparatur erhalten, sich aber bewusst gegen eine Reparatur entschieden. Damit hat der Geschädigte, nach der Vorstellung der Versicherung, bereits das Geld zur Instandsetzung. Die Versicherung wird daher für das geschädigte Bauteil, keine „doppelten“ Reparaturkosten übernehmen. Nun könnte man argumentieren, dass es „unfair“ wäre, da die Versicherung ja auch zahlen würde, wenn der Altschaden sach- und fachgerecht instandgesetzt worden wäre. Durch dieses vorgehen wird jedoch verhindert, dass Geschädigte Schäden „sammeln“ und einen Profit aus Unfällen generieren.